EheFormalesPaare, die heiraten möchten, bitten wir sich rechtzeitig vor dem beabsichtigten Trautermin im Pfarrbüro zu melden, sinnvollerweise bevor andere Festlegungen (z.B. Lokal usw.) erfolgt sind. Das Pfarrbüro vereinbart mit dem Paar ein Brautgespräch mit dem Pfarrer, welches ca. acht Wochen vor dem Termin stattfinden soll. Dabei erhalten sie Informationen über Ehevorbereitungskurse, können Lieder, Gebete und Lesungen für die kirchliche Feier aussuchen, persönliche Fragen erörtern etc. Fand die Taufe der zu Trauenden nicht in der Pfarrgemeinde Marktheidenfeld statt, wird ein Taufschein benötigt, der nicht älter als drei Monate sein darf. Zusätzlich empfehlen wir an einen Eheseminar teilzunehmen, beispielsweise an der Domschule Würzburg. BedeutungDas Wort „Ehe“ leitet sich von althochdeutsch „ewa“ = „Vertrag“ bzw. mittelhochdeutsch „ewe“ = „Gesetz“ ab. Das Sakrament der Ehe ist ein Zeichen für den Bund zwischen Christus und der Kirche. Die Eheleute spenden sich dieses Sakrament selbst, wenn sie vor dem Priester und zwei Zeugen einander das Ja-Wort sprechen. Dieses endgültige Ja-Wort bindet die Eheleute in guten wie in schlechten Zeiten bis zum Tod. In ihrem Bemühen, die Partnerbeziehung in Liebe und Treue zu leben, wissen sich Eheleute im Glauben an Gottes Liebe und Treue getragen und geben selber mit ihrer Partnerschaft Zeugnis dafür. Einheit, Unauflöslichkeit und die Bereitschaft, Kindern das Leben zu schenken, sind eine wesentliche Voraussetzung für die christliche Ehe. Der Priester erteilt der Ehe den kirchlichen Segen. Die Ehe ist dabei Abbild des Bundes zwischen Christus und seiner Kirche. VoraussetzungenFür eine katholische Eheschließung müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden: - die zivilrechtliche Ehe vor dem Standesamt muss geschlossen worden sein
- der Mann und die Frau müssen ledig bzw. verwitwet sein
- die wesentlichen Merkmale einer Ehe müssen beachtet werden; dazu zählen
- ihre Unauflöslichkeit - die Bereitschaft, Eltern zu werden - die Treue der Ehepartner - zwei Trauzeugen müssen benannt werden, dabei ist es nicht erforderlich, dass diese katholisch sind.
Sonderfall – konfessionsübergreifende EheBei einer konfessionsübergreifenden Ehe verspricht der katholische Partner, die Ehe im katholischen Glauben zu leben und zu bezeugen. Er verpflichtet sich dazu, seine etwaigen Nachkommen katholisch taufen zu lassen und im katholischen Glauben zu erziehen. Es ist möglich, sich von einem evangelischen Geistlichen bzw. in einer ökumenischen Form trauen zu lassen. Voraussetzung dafür ist eine Befreiung von der Formpflicht (Dispens). Diese kann beim Bischöflichen Generalvikariat beantragt werden.
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