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Pfarreiengemeinschaft St. Laurentius  > Liturgie und Sakramente

Firmung

Formales

Zur Anmeldung für die Firmung wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.

Bedeutung

Nach intensiver Vorbereitungszeit bekommen die Firmlinge die sieben Gaben des Heiligen Geistes geschenkt (vgl. Jesaja 11,2):

  • Weisheit,
  • Einsicht,
  • Rat,
  • Erkenntnis,
  • Stärke,
  • Frömmigkeit,
  • Gottesfurcht

Diese Gaben bilden sozusagen das Rüstzeug für einen jungen Christen, um in einer sich wandelnden Gesellschaft seinen Glauben zu entfalten und auch freimütig zu leben. Wir Erwachsenen sollten da den Jugendlichen immer wieder mit gutem Beispiel vorangehen

Das Sakrament der Firmung wird auch als Sakrament des Heiligen Geistes betitelt. Es bestärkt und befähigt, den Glauben als Zeuge Christi in Wort und Tat zu verbreiten und gegebenenfalls zu verteidigen.

Die Firmung ist die Bestätigung des Glaubensbekenntnisses, das die Eltern und Paten bei der Taufe geleistet haben. Daher vollendet die Firmung die Taufe.

Durch Handauflegung und Salbung wird der Heilige Geist auf dem Firmling übertragen. Da der (Weih-) Bischof die Firmung spendet, stellt sie zudem eine sichtbare Verbindung des Gläubigen zum Bistum und zur Weltkirche dar. Neben Taufe und Eucharistie zählt die Firmung zu den Einführungssakramenten.

Voraussetzungen

Damit der Gläubige zur Firmung zugelassen wird, muss er

  • getauft sein
  • innerlich und äußerlich seine Bereitschaft zur Firmung zeigen
    - durch den Wunsch, gefirmt zu werden
    - durch die Teilnahme an der Firmvorbereitung
    - durch das Mitfeiern der Eucharistie
  • ein Alter erreicht haben, mit dem er sich der Tragweite der Firmung bewusst ist; im Bistum Würzburg erfolgt die Firmung gewöhnlich in der 6. Klasse. In der Pfarrei St. Josef Marktheindenfeld ab der 7. Jahrgangstufe

Firmpate

Die Aufgaben des Firmpaten entsprechen jenen des Taufpaten: Er soll also den Firmling bei dessen christlicher Lebensführung begleiten und unterstützen.  Auch die Voraussetzungen sind dieselben: Der Firmpate muss römisch-katholisch und gefirmt sein.

Ablauf

Der (Weih-)Bischof oder Abt spendet die Firmung. Er ist als Träger des Apostelamtes der ordentliche Spender. Durch eine entsprechende Vollmacht kann auch ein Priester die Firmung erteilen.

Während der Firmung legt der Bischof die Hand auf den Kopf des Firmlings und zeichnet mit geweihtem Öl ein Kreuz auf dessen Stirn (Chrisamsalbung). Dabei spricht er: „Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist.“ Der Firmling antwortet mit „Amen“. Zum Zeichen seiner Unterstützung legt der Pate bei der Firmung seine rechte Hand auf die rechte Schulter des Firmlings.